Strafrecht

Ich verteidige Sie in allen Verfahrensstadien — von der Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.

Ich verteidige Sie auf dem gesamten Gebiet des allgemeinen Strafrechts, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht

Häufige Fragen zum Strafrecht

Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, oder eine Anklage / ein Strafbefehl zugestellt wird. Je früher ich eingebunden werde, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen.
Was sollte ich tun, wenn ich eine polizeiliche Vorladung erhalte?
Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit mir gesprochen haben. Als Beschuldigter haben Sie das wichtige Recht zu schweigen. Eine Einladung zum Tatvorwurf sollte -wenn überhaupt- nur nach Akteneinsicht erfolgen.
Wie läuft eine Strafverteidigung ab?
Zunächst verschaffe ich mir durch Akteneinsicht einen Überblick über die Vorwürfe. Darauf aufbauend entwickle ich eine Verteidigungsstrategie und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen — ob Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Hauptverhandlung.
Kann ich Sie auch kurzfristig erreichen?
Ja, in dringenden Fällen -etwa bei einer Hausdurchsuchung oder Festnahme- bin ich auch kurzfristig erreichbar. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular.
Was kostet eine Erstberatung im Strafrecht?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. Rufen Sie mich an — in einem kurzen Gespräch klären wir die voraussichtlichen Kosten.

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