Rechtsgebiet
Strafrecht
Ich verteidige Sie in allen Verfahrensstadien — von der Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.
Ich verteidige Sie auf dem gesamten Gebiet des allgemeinen Strafrechts, insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
Häufige Fragen zum Strafrecht
- Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
- Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft, oder eine Anklage / ein Strafbefehl zugestellt wird. Je früher ich eingebunden werde, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen.
- Was sollte ich tun, wenn ich eine polizeiliche Vorladung erhalte?
- Machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit mir gesprochen haben. Als Beschuldigter haben Sie das wichtige Recht zu schweigen. Eine Einladung zum Tatvorwurf sollte -wenn überhaupt- nur nach Akteneinsicht erfolgen.
- Wie läuft eine Strafverteidigung ab?
- Zunächst verschaffe ich mir durch Akteneinsicht einen Überblick über die Vorwürfe. Darauf aufbauend entwickle ich eine Verteidigungsstrategie und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen — ob Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl oder Hauptverhandlung.
- Kann ich Sie auch kurzfristig erreichen?
- Ja, in dringenden Fällen -etwa bei einer Hausdurchsuchung oder Festnahme- bin ich auch kurzfristig erreichbar. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular.
- Was kostet eine Erstberatung im Strafrecht?
- Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. Rufen Sie mich an — in einem kurzen Gespräch klären wir die voraussichtlichen Kosten.