Rechtsanwalt Georg Weber

Rechtsberatung ist Vertrauenssache.

Georg Weber, Jahrgang 1980, ist Urberliner.

 

Nach seinem Abitur im Jahr 1999 leistete er zunächst seinen Wehrdienst in Schleswig-Holstein ab. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. 2005 legte er das erste Staatsexamen ab. Die sich daran anschließende Referendariatszeit umfasste Ausbildungsstationen bei dem Landgericht Berlin in Zivil- und Strafsachen, der Berliner Staatsanwaltschaft, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, der Rechtanwaltskanzlei Gleiss Lutz sowie bei dem Fachanwalt für Strafrecht Torsten Bach. Das Referendariat schloss Georg Weber Ende 2007 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen ab.

 

Seit 2008 ist er als Rechtsanwalt tätig.

 

Seitdem berät er seine Mandanten vor allem

in den Rechtsgebieten:

  • Strafrecht
  • Sozialrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht

 

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • Berliner Anwaltsverein
  • Forum Junge Anwaltschaft