Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Unfallregulierung, Bußgeldsachen und Führerscheinangelegenheiten — ich vertrete Ihre Interessen.
Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie in diesen Angelegenheiten:
- Regulierung von Schadensersatz bei Verkehrsunfällen
- Straf- und Bußgeldverfahren
- Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
- Brauche ich nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt?
- In den meisten Fällen ja. Versicherungen regulieren selten freiwillig den vollen Schaden. Ich setze Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Nutzungsausfall durch — die Kosten übernimmt bei Verschulden des Gegners die gegnerische Versicherung. Wie so oft, ist in Streitfällen auch hier eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung hilfreich.
- Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
- In der Regel sollte fristwahrend Einspruch eingelegt werden. Häufig ergeben sich aus einer Akteneinsicht Anhaltspunkte, die eine Anfechtung erfolgversprechend erscheinen lassen. Bitte achten Sie unbedingt auf die Einspruchsfrist von nur zwei Wochen ab Zustellung. Ich prüfe Ihren Bescheid und berate Sie ehrlich zu den Erfolgsaussichten.
- Was tun nach einem Verkehrsunfall?
- Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und tauschen Sie Daten mit den Beteiligten aus. Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab. Kontaktieren Sie mich zeitnah — ich kümmere mich um die Schadensregulierung.
- Kann mir die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden?
- In Verkehrssachen droht der Fahrerlaubnis von verschiedenen Seiten Gefahr, die es abzuwenden gilt. Ich berate Sie hier von Anfang an. Sollte die Fahrerlaubnis bereits rechtskräftig entzogen und eine Sperrfrist verhängt worden sein, berate ich Sie zu den Möglichkeiten, die Sperrfrist zu verkürzen und begleite Sie durch das Wiedererteilung Verfahren.
- Wie hoch sind die Anwaltskosten im Verkehrsrecht?
- Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und dem RVG. Bei Verkehrsunfällen übernimmt häufig die gegnerische Versicherung meine Kosten. Rufen Sie mich an für eine erste Einschätzung.